Neue Weisungen im Bereich Seil- und Pioniertechnik

von Felix Furrer

Anlässlich der Delegiertenkonferenz vom 12.11.2022 wurde das bestehende «Reglement Seilbahnausbildung» durch die neuen «Weisungen im Bereich Seil- und Pioniertechnik» abgelöst. Zusätzlich wurden neue «Weisungen für Angebote mit erhöhtem Risiko» erlassen.

Das Wichtigste in Kürze

Im Jahr 2013 hat der Vorstand vom Cevi Schweiz ein Reglement zur Seilbahnausbildung erlassen. In diesem Reglement wurde folgendes definiert: «Der Aufbau und Betrieb von Seilbahnen ist erlaubt, sofern mindestens eine anwesende Leitungsperson einen offiziellen Seilbahnanwender:in Kurs beim Cevi Schweiz oder bei einem Regionalverband absolviert hat.»

Dank diesem Reglement und den Seilbahnanwender:in-Schulungen ist es gelungen, beim Bau von Seilbahnen einen sehr hohen Standardisierungsgrad zu erreichen, sowie die Sicherheit im Allgemeinen zu erhöhen.

Das Reglement hatte aber auch diverse unerwünschte Nebenwirkungen. Insbesondere war die Ausbildung im Bereich Seil-/Pioniertechnik übermässig auf Seilbahnen fokussiert und die Anerkennung als «Seilbahnanwender:in» schaffte einen Sonderstatus. Für keine andere sicherheitsrelevante Aktivität verlangte der Cevi eine spezifische Ausbildung. Gleichzeitig blieb die Aussagekraft der Anerkennung klein. Niemand war allein aufgrund der Schulung qualifiziert, eine Seilbahn zu bauen. Auch hatte diese Ausbildungspflicht zum Teil eine abschreckende Wirkung und es wurden weniger Seilaktivitäten durchgeführt. Dies hat zusätzlich zum Verlust von wertvollem Fachwissen beigetragen.

Mit den neuen Weisungen im Bereich Seil- und Pioniertechnik fällt die Sonderstellung der Seilbahn gegenüber anderen Aktivitäten mit erhöhtem Risiko im Bereich Seil- und Pioniertechnik, aber auch darüber hinaus, weg. Alle Personen dürfen Seil- und Pioniertechnikaktivitäten durchführen, wenn sie sich an die neuen Weisungen halten. Die Weisungen bilden dabei die Rahmenbedingungen für eine Durchführung.

Zusätzlich wurde eine neue Weisung verabschiedet, welche zur Sicherheit bei allen Angeboten mit erhöhtem Risiko beitragen soll. Neu muss für solche Angebote eine Person mit aktiver oder weggefallener J+S-Grundausbildung LS/T eine Risikoeinschätzung vornehmen und die Gesamtverantwortung tragen. Übersteigt die Aktivität die eigenen Fähigkeiten, so müssen Personen mit dem nötigen angebotsspezifischen Fachwissen hinzugezogen werden. Das primäre Ziel der neuen Weisungen ist es, das Bewusstsein für die Erkennung und Einschätzung von Risiken zu stärken.

Weiterführende Informationen zu den neuen Weisungen sind in den untenstehenden Erläuterungen zu finden.

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten zu den neuen Weisungen oder Erläuterungen stehen euch folgende Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

Vorstand Cevi Schweiz: Janine Rey / Nadeschdja, Ressort Ausbildung/J+S, janine.rey@cevi.ch

Geschäftsstelle Cevi Schweiz: Thomas Schüpbach / Grizzly, Verantwortlicher Ausbildung, thomas.schuepbach@cevi.ch, 044 213 20 44 

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